Die Erbschaftssteuer gemäß Erbschaftssteuergesetz ist eine Landessteuer und wird auf Vermögenswerte erhoben, die im Falle des Todes einer natürlichen Person an die jeweiligen Erben übergehen. Kurz gesagt: Sie erben was, Sie müssen Steuern zahlen!
Als Steuerberatung in Bochum beraten wir Sie als Privatpersonen im Erbschaftsfall ausgiebig hinsichtlich der Optimierungsmöglichkeiten. Ebenso bieten wir Unternehmens-Erben an, im Falle der Unternehmensnachfolge-Planung frühzeitig wichtige Eckpunkte gemeinsam zu erkennen, zu planen und zu optimieren. Übrigens: Bei juristischen Personen kommt keine Erbschaftssteuer-Erhebung zur Anwendung.
Unsere Leistungen
- Optimierung der Steuer
- Planung der Unternehmensnachfolge