Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder betrieblichen Schenkungen ist die Zahlung der Schenkungssteuer gemäß ErbStG (Erbschaftssteuergesetz) ein Bestandteil des gesamten Vorgangs.
Ebenso wird die Schenkungssteuer generell im "privaten Bereich" erhoben, wenn unentgeltliche Zuwendungen unter lebenden Personen durchgeführt werden. Wir beraten Sie als Steuerberatung in Bochum hinsichtlich der möglichen Optimierungsmaßnahmen zum Thema Schenkungssteuer und sinnvolle Planungen hinsichtlich einer Unternehmensnachfolge.
Unsere Leistungen
- Optimierung der Steuer
- Planung der Unternehmensnachfolge