Erbschaftssteuer
Steuerberatung zur Optimierung und Planung
Die Erbschaftssteuer gemäß Erbschaftssteuergesetz ist eine Landessteuer und wird auf Vermögenswerte erhoben, die im Falle des Todes einer natürlichen Person an die jeweiligen Erben übergehen. Kurz gesagt: Sie erben was, Sie müssen Steuern zahlen!
Als Steuerberatung in Bochum beraten wir Sie als Privatpersonen im Erbschaftsfall ausgiebig hinsichtlich der Optimierungsmöglichkeiten. Ebenso bieten wir Unternehmens-Erben an, im Falle der Unternehmensnachfolge-Planung frühzeitig wichtige Eckpunkte gemeinsam zu erkennen, zu planen und zu optimieren.
Übrigens: Bei juristischen Personen kommt keine Erbeschaftssteuer-Erhebung zur Anwendung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Optimierung der Steuer
- Planung der Unternehmensnachfolge